Benutzerordnung Bücherei St. Martin
- Allgemeines
- Die Bücherei St. Martin ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht.
- Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
- Die Ausleihe ist grundsätzlich kostenlos.
- Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht.
- Anmeldung
- Für die Benutzung der Bücherei ist eine Anmeldung erforderlich.
- Personen über 14 Jahren melden sich persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung an.
- Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr wird nur dann ein Leserausweis ausgestellt, wenn ihre gesetzlichen Vertreter der Anmeldung schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
- Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift bzw. bei Betreten der Bücherei die Benutzungsordnung an.
- Leserausweis
- Jeder Benutzer erhält einen Leserausweis, der bei jeder Ausleihe mitzubringen ist.
- Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.
- Änderungen der Anschrift oder des Benutzernamens sowie der Verlust des Ausweises sind der Bücherei unverzüglich zu melden. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer.
- Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen
- Die Leihfrist für alle Medien und Spiele beträgt 4 Wochen. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Die Büchereileitung kann die Medienanzahl pro Benutzer beschränken.
- Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.
- Bei Überschreiten der Leihfrist wird eine Säumnisgebühr fällig, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung wird das Porto zusätzlich berechnet.
- Erfolgt auf die schriftliche Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von zwei Wochen, ist die Bücherei St. Martin berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen.
- Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden.
- Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
- Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Auskünfte des Büchereipersonals ergehen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Haftung und Behandlung der Medien
- Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
- Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch defekte Medien entstehen.
- Der Benutzer ist bei entliehenen Medien für jeden Schaden, der am oder durch das Medium entsteht, schadensersatzpflichtig. Die Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
- Der Schadensersatz wird von der Bücherei St. Martin nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
- Verhalten in den Büchereiräumen
- Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb und die anderen Benutzer nicht gestört werden.
- Das Hausrecht wird von der Leitung der Bibliothek oder dem beauftragten Bibliothekspersonal wahrgenommen. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
- Nutzungsausschluss
- Bei Zuwiderhandeln kann die Büchereileitung einen vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von der Benutzung verhängen. Hierüber entscheidet der Träger der Bücherei St. Martin auf Antrag der Büchereileitung.
- Inkrafttreten
- Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1.7.2011 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige
Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.
Unsere Telefonnummer: 089 / 89 43 87 16
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr Bücherei-Team